Pressemitteilung  Volksbegehren Verkehrswende Hessen   des  Arbeitskreises Umwelt Wiesbaden (AKU)

Verkehrswende in Hessen sofort !    Volksbegehren zulassen !

Der Arbeitskreis Umwelt Wiesbaden ( AKU ) ist eine linke, undogmatische Gruppe , die  sich seit 1976 für Klima- und Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, gegen  die Erweiterung des Frankfurter Flughafens, gegen Atomkraftwerke und Transporte radioaktiven Mülls, gegen Faschismus und Rassismus einsetzt.  Wir haben uns am -leider gescheiterten- Bürgerbegehren zur City-Bahn in Wiesbaden  2020 beteiligt. 

Zur Initiative Volksbegehren für eine Verkehrswende in Hessen  haben wir ein kritisches und  zugleich solidarisches  Verhältnis. 

Kritisch, weil für uns zur Verkehrswende – anders als der Initiative Volksbegehren- der Nulltarif  für Busse und Bahnen für alle Menschen aus klimapolitischen und sozialen Gründen  wichtig ist und wir der Auffassung sind, dass für eine Verkehrswende der motorisierte Individualverkehr bis auf ein absolut notwendiges Minimum zugunsten  des Öffentlichen Personennahverkehrs(ÖPNV), Radfahrerinnen und Fußgängerinnen reduziert werden sollte. Die Initiative für ein Volksbegehren formuliert in ihrem Entwurf für ein Verkehrswendegesetz  einen jeweils hälftigen Anteil zwischen motorisiertem Individualverkehr und den anderen Verkehrsteilnehmerinnen. 

Solidarisch, weil der Entwurf für ein Verkehrswendegesetz in die richtige Richtung  geht; hin zu  Städten und Gemeinden für die dort lebenden Menschen und weg von dem Leitbild der „autogerechten Stadt“.   Wir finden es gut und ermutigend, dass es der Initiative gelungen ist, für die erste Stufe des Volksbegehrens über 70 000 Unterschriften zu sammeln. 

Die Unterschriften sind im Rahmen eines Verkehrswendefestivals am 28. August in den Reisingeranlagen in Westbaden an Verkehrsminister Tarek al Wazir (Grüne) übergeben worden. 10.000 Menschen waren zuvor auf der A 66 von Frankfurt nach Wiesbaden geradelt. 

Der Minister lobte in seiner Rede die Initiative und ließ sich von vielen Anwesenden feiern. Er teilte mit, dass die Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens prüfen werde. Wir gehen davon aus, dass dem Minister schon vor seiner Rede das Ergebnis der Prüfung durch sein Ministerium bekannt gewesen ist, da der Entwurf für ein Verkehrswendegesetz seit langem öffentlich zugänglich ist. Was mag sich der Minister dabei gedacht haben ? Augen auf bei der Berufswahl oder Augen zu und durch ! Auf jeden Fall waren die Anwesenden Zeuginnen hoher Schauspielkunst. 

Der gleiche Tarek al Wazir verkündet einen Monat später in einer lapidaren Pressemitteilung, dass  das Volksbegehren verfassungswidrig und damit unzulässig sei. Mit dem Entwurf für ein Verkehrswendegesetz sei Bundesrecht berührt. In dem Gesetzentwurf seien unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet worden.

Beide Gründe sind nach unserer Auffassung nicht stichhaltig und lediglich vorgeschoben.

 Der Gesetzentwurf der Initiative Volksbegehren berührt kein Bundesrecht. Der  Straßenverkehr gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern; d.h. die Länder dürfen Gesetze erlassen, soweit keine bundesrechtlichen Regelungen vorhanden sind. Das Land Hessen hat hiervon Gebrauch gemacht und durch den Landtag das hessische Straßengesetz erlassen. Änderungen dieses Gesetzes werden von der Initiative Volksbegehren im Gesetzentwurf angeregt. Die Zuständigkeit im Gesetzgebungsverfahren für den ÖPNV liegt bei den Ländern.  Das Land Hessen hat durch den Landtag ein eigenes Gesetz für den ÖPNV erlassen. Die Initiative für ein Volksbegehren hat Änderungen an diesem Gesetz formuliert. Die Gedanken, die dem Entwurf  der Initiative Volksbegehren für ein Mobilitätsgesetz zugrunde liegen, haben bisher keinen Eingang in  bundesrechtliche Regelungen gefunden.

Es gibt kaum ein Gesetz sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, in dem nicht unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden. Die  Gerichte sorgen in der Regel für eine Auslegung dieser Begriffe, ohne dass ein Gesetz gleich in seiner Gesamtheit für verfassungswidrig erklärt wird. 

Wir gehen davon aus, dass die hessische Landesregierung von CDU und Grünen  einige Inhalte des Gesetzentwurfs zu“ autofeindlich“ daherkommen und ihnen basisdemokratische Initiativen für eine Verkehrswende oder andere Anliegen suspekt sind. Nicht umsonst sind in der Geschichte Hessens bisher alle Volksbegehren schon im Ansatz gescheitert.

Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Position zu revidieren und das Volksbegehren zuzulassen. Wir gehen davon aus, dass sich die Initiative die  lapidare Mitteilung der Landesregierung über die Unzulässigkeit des Volksbegehrens nicht gefallen lassen wird. Wir sind bereit, uns an einer Mobilisierung der Öffentlichkeit für eine Verkehrswende in Hessen -ob mit oder ohne Volksbegehren- zu beteiligen.

Arbeitskreis Umwelt Wiesbaden (AKU),  z.Hd.  Uwe Remus

Rüdesheimerstr. 19, 65197 Wiesbaden      Wiesbaden, den 12. Oktober 2022        

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Uwe Remus,  Telnr. 0160 4431 866 

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