11.11.25 – Klage des AKU gegen Versammlungsbehörde Wiesbaden

Am 7. Juli 2023 haben zwei Menschen aus demArbeitskreis Umwelt Wiesbaden (AKU) eine Demonstration anlässlich der letzten öffentlichen Sitzung des Landtagsuntersuchungsausschusses zu den rassistischen Morden in Hanau angezeigt und geleitet. Die Versammlungsbehörde der Stadt Wiesbaden hat hierzu einen Auflagenbescheid erlassen, der sich auf das Versammlungsgesetz des Bundes stützt und ansonsten die üblichen schikanösen Auflagen (wie z.B. Begrenzung der  Lautstärke der Durchsagen vom Lautsprecherwagen, Verwendung und Kontrolle von Ordner*innen, Vorrang der Leichtigkeit des Straßenverkehrs vor der Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit) enthält. 

Der Bescheid atmet den Geist des vordemokratischen Obrigkeitsstaates und stützt sich zudem auf eine Vorschrift, die zum damaligen Zeitpunkt seit drei Monaten in Hessen nicht mehr anwendbar war.Grund genug für den AKU gegen diesen Bescheid eine Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einzureichen.

Das Ergebnis des Verfahrens weist über den Einzelfall hinaus. Die Behörde hat in diesem-wie in jedem anderen Bescheid der letzten Jahre- keine Ausführungen darüber gemacht, warum genau von dieser Demo eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen soll, mithin die zwingend notwendige Gefahrenprognose unterlassen. Außerdem enthält der Bescheid   -wie alle Bescheide der letzten Jahre- keine Ausführungen zur  Ausübungeines Ermessens. Für die im Gedankengut des Polizeirechts verhaftete Versammlungsbehörde Wiesbaden ist jede Demo gefährlich und muss mit Auflagen/Beschränkungen überzogen werden. Eine für uns positives Urteil  würde die Praxis der Behörde erheblich unter Druck setzen. Nun steht die Entscheidung des Gerichts an.

Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 11.11.2025, ab 12.00 Uhr in Raum 1.042 im Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden statt. 

Die Verhandlung ist öffentlich. Wir würden uns über Menschen freuen, die durch den Besuch der Verhandlung ihre Solidarität  bekunden.

Arbeitskreis Umwelt Wiesbaden (AKU)            2.11.2025