Solidarität ist eine Waffe! Frankfurter Prozesse gegen Antifaschisten – Fortsetzung
Am 23. März 2020 muss sich unser Genosse Michael Wilk, (AKU-Wiesbaden) wegen angeblicher Widerstandshandlungen vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Prozess ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich die Polizei Straftatbestände selbst erschafft. Ein erster Prozess in diesem Zusammenhang hatte am 13. Januar 2020 gegen Ralf Dreis (FAU) unter großer Anteilnahme solidarischer Menschen mit der Einstellung des Verfahrens geendet.
Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die mit `NSU 2.0´ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess gegen den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Drohschreiben, wurde ihre zweijährige Tochter mit dem Tode bedroht. Bei den Ermittlungen wurde aufgedeckt, dass ihre Daten von einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt stammen. Außerdem wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Mehrere Beamte wurden vom Dienst suspendiert, gegen mittlerweile 60 hessische Gesetzeshüter wird wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Umtriebe ermittelt.
Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu zehn Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Nur durch Zufall hatte es keine Verletzten oder Toten gegeben. Schon im Dezember 2018 hatten Aktivist*innen des autonomen Kulturzentrums Metzgerstraße in Hanau einen 46-jährigen Mann auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen seit Dezember 2019 in U-Haft genommene Mann, war aber nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.
Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“
Die von ca. 3500 Menschen besuchte Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ im März 2019, wurde von einem empörend großen Polizeiaufgebot begleitet. Große Teile der Demonstration waren ständig, zum Teil dreireihig, eingekesselt. Mindestens vier Wasserwerfer standen an Kreuzungen drohend bereit. Darüber hinaus wurde die Demonstration ununterbrochen gefilmt. Dieses Abfilmen ganzer Demonstrationen war in der Vergangenheit schon mehrfach von Gerichten als illegal eingestuft worden, was von der Polizei dreist ignoriert wird. Trotz dieser Widrigkeiten ging die Demo nach mehreren Stunden ruhig zu Ende.
Da es keinerlei Grund für weitere Polizeimaßnahmen gab und diese trotzdem erfolgten, kann das nur als repressive Reaktion auf die vielen polizeikritischen Redebeiträge gewertet werden.
Als kurz nach 17 Uhr müde und erschöpfte Demonstrant*innen auf ihre S-Bahn nach Wiesbaden warteten, stürmte ein Greiftrupp der Polizei den voll besetzten Bahnsteig, um einen Menschen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Bei einfahrender S-Bahn und ca. 200 Menschen auf dem Bahnsteig ein unverantwortlicher Einsatz. Schon in der Prozesserklärung vom 13. Januar hatte Ralf Dreis deutlich gemacht, dass die in den Strafbefehlen gemachten Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, „zu großen Teilen aus Auslassungen, Halbwahrheiten und Unwahrheiten“ bestehen und die Gewalt während der Verhaftungsaktion eindeutig von der Polizei ausging.
Die Tatsache, dass dann im November 2019 in Hannover vermummte Nazis unter Polizeischutz demonstrierten und die Polizeiführung nach Kritik öffentlich erklärte, dies sei keine Vermummung, die Nazis wollten nur nicht als solche erkannt werden, macht den Einsatz in Frankfurt im Nachhinein noch fragwürdiger. Unabhängig davon, dass der angeblich vermummte Demonstrant nicht vermummt war, und sein Verfahren nach zwei Monaten eingestellt wurde, ist bei solchen Aussagen und der immer wieder öffentlich werdenden Zusammenarbeit von Polizeibeamten mit Nazis und Rechtsradikalen, das Verdecken des Gesichts auf antifaschistischen Demos ein legitimer Selbstschutz.
Und um es noch einmal klar zu sagen. Nicht nur wie jetzt erneut in Hanau, nein, seit Jahrzehnten bedrohen, schlagen, mordbrennen und morden Nazis. Mehr als 210 durch Rechtsradikale in Deutschland ermordete Menschen seit 1990, machen das Ausmaß des faschistischen Terrors mehr als deutlich.
Wir als Antifaschisten und Antifaschistinnen stehen dagegen für ein gleichberechtigtes, solidarisches Leben für alle Menschen.
Im Prozess gegen Michael Wilk am Montag, den 23.03.2020, um 13:15 Uhr, im Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude 6 E, 1. OG, wird es darum gehen einen klaren Freispruch zu erkämpfen.
Kommt zum Prozess – Keine*r alleine vor Gericht – Solidarität ist eine Waffe!
Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!