Vortrag zur Diskussion um ein Verbot der AfD
Dienstag 13. Februar 2024 20.00 Uhr
AKU Rüdesheimer Straße 19
65197 Wiesbaden
Referent: Uwe Remus
Die Diskussion um ein Verbot der AfD gewinnt zunehmend an Fahrt. Gleichzeitig wird gefordert der AfD die staatliche Finanzierung zu entziehen und gegen einzelne Personen aus der AfD ein Verfahren wegen Verwirkung von Grundrechten einzuleiten. Dies ist Grund genug, sich einmal die Rechtslage genauer anzuschauen und als Grundlage für eine politische Diskussion zu nehmen.
In dem Vortrag werden zunächst die Verbotsverfahren gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 sowie die beiden gescheiterten Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 2003 und 2017 kurz referiert, um anschließend die Ausgangnorm für ein Parteiverbot, Artikel 21,Abs. 2 Grundgesetz, mit seinen geschriebenen und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzugefügten Tatbestandsmerkmalen zu untersuchen. Dabei wird der Frage nachgegangen, wo die Fallstricke und dogmatischen Probleme bei einem Verbotsverfahren gegen die AfD liegen würden.
Ein Fingerzeig, ob ein Verbot der AfD juristisch eine Chance hätte, werden drei Entscheidungen des OVG-NRW geben, die für den 12. bzw. 13. März 2024 zu erwarten sind. Die AfD und die junge Alternative sind gegen ablehnende Entscheidungen des VG-Köln hinsichtlich ihrer Einstufung als rechtsextreme Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Berufung gegangen.
Der Referent wird versuchen, die Frage zu beantworten, ob ein Verbotsverfahren der AfD politisch und praktisch nutzen oder schaden würde und wie die Frage zu beantworten wäre, wenn ein Verbot der AfD abgelehnt werden würde.
Am Ende des Vortrags wird kurz die Möglichkeit dargestellt, der AfD nach Art 21, Abs. 3 GG die staatliche Finanzierung zu entziehen und gegen einzelne Personen aus der AfD ein Verfahren wegen Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 GG durchzuführen.
Referent ist Uwe Remus von 1996 bis 2019 Rechtsanwalt im Asyl- und Aufenthaltsrecht und aktiv im AKU. Der Vortrag wird ca. eine halbe Stunde dauern, danach besteht die Möglichkeit für Fragen und zur Diskussion.
Zur Vorbereitung wird empfohlen, sich die Satire- Sendung „Die Anstalt“ vom 10. Oktober 2023 anzuschauen. Die Sendung beschäftigt sich nach den Landtagswahlen in Hessen und Bayern mit einem Verbot der AfD und ist in der zdf-mediathek abrufbar.
Alle am Thema interessierten Menschen sind herzlich eingeladen. Wir hoffen auf eine lebhafte, solidarische und konstruktive Diskussion.
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Wiesbaden, den 27. Januar 2024